Parteienverkehr:
Mo – Fr 8:00 – 12:00 Uhr
Mi auch 13:00 – 16:00 Uhr

Amtmann Dieter Horvath

Gemeindeamtsleiter

   +43 (0) 2173 23 01 – 20
   dieter.horvath@gols.bgld.gv.at

Standesbeamter, Bauamt, Flächenwidmung, Rechtsauskünfte für Gemeindeangelegenheiten, Allg. Verwaltungs-, Vertrags- und Verordnungswesen, Finanzbuchhaltung, Golser Volksfest – Organisation

Finanzbuchhaltung, Personalverwaltung, Friedhofsverwaltung, Golser Volksfest (Platzeinteilung)

Bürgerdienst-Parteienverkehr, Meldeamt, Staatsbürgerschaftsnachweise, Wahlamt, Bauanmeldung, Wohnbauförderung, Statistiken, Strafregisterauszug

Standesbeamte, Bürgerdienst-Parteienverkehr, Meldeamt, Staatsbürgerschaftsnachweise, Wahlamt, Bauanmeldung, Wohnbauförderung, Statistiken, Strafregisterauszug

Leitner Manuela

   +43 (0) 2173 23 01 – 18

Haushaltsbuchhaltung, Abgabenbuchhaltung, Steuernbuchhaltung, Vorschreibungen (Grundsteuer) und Kontenauskunft

Martina Daniel

   +43 (0) 2173 23 01 – 24

Abgabenverwaltung, Gebühreneinhebung – Kinderkrippe, Kindergarten, Hundesteuer, Volksschule, Mittelschule, Lehrlingsförderung

Moser Harald

   +43 (0) 2173 23 01 – 14

Botendienst, Bademeister, Marktorgan, Waagdienst

Kapuy Sabine

   +43 (0) 2173 23 01 – 16

Abgabenverwaltung, Tourismusabgabe, Kanzleidienst

Schmidt Kerstin

   +43 (0) 2173 23 01 – 15

Haushaltsbuchhaltung, Abgabenbuchhaltung, Darlehensverwaltung und div. Vorschreibungen

Steiner Michael

   +43 (0) 2173 23 01 – 19

Bauamt

Kommunikation, Marketing, Social Media, Cities App

Feuerwehr

Freiwillige Feuerwehr Gols

Untere Quergasse/Scheunegasse
   +43 (0) 2173 221 74
   +43 (0) 2173 221 74 – 12
   ff-gols@aon.at
   www.ff.gols.at

Ortsfeuerwehrkommandant: OBI Erich Pittnauer

NOTRUF 122

Friedhof

Totengräber: VB Georg Demmer
   +43 (0) 2173 35 24 oder +43 (0) 699 118 123 72

Bestatter: Günter Renner, Bestattungen und Überführungen
   +43 (0) 2173 27 10 oder +43 (0) 699 196 429 13
7122 Gols, Untere Hauptstr. 95
weitere Bestatter: Hitzinger, Neusiedl am See

Sprechstunden in finanziellen Angelegenheiten (Gräberverlängerung, Leichenhallenbenützung, Begleichen von Rechnungen, Fragen) im Gemeindeamt (während der Amtszeiten).

Gebühren

Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle wird für die Dauer von zehn Jahren des Benützungsrechtes eine Grabstellengebühr eingehoben. Die Grabstellenggebühr beträgt:

  • Erdgräber für einfachen Belag: € 65,-
  • Erdgräber für mehrfachen Belag oder Doppelgräber: € 130,-
  • gemauerte Grabstellen (Grüfte) oder Doppelgräber: € 200,-
  • Aschengrabstellen für vierfachen Belag: € 950,-
  • Aschengrabstellen für zweifachen Belag: €550,-

Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von weiteren zehn Jahren gelten ebenfalls die o.a. Gebühren. Bei Aschengrabstellen € 65,-.
Für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) inkl. Kühlraum ist eine Tagesgebühr von € 73,- für den 1. Tag zu entrichten und für jeden weiteren Tag € 10,-.
Für die Benützung des Obduktionsraumes in der Aufbahrungshalle zur Vornahme einer Obduktion ist eine Gebühr in Höhe der tatsächlich angefallenen Betriebskosten zu entrichten.
Keine Gebühren sind zu entrichten, wenn es sich um eine behördlich angeordnete Obduktion handelt.

Beisetzungsgebühren:

  • in Erdgräber: € 254,-
  • in gem. Grabstellen: € 193,-
  • in einer Urne: € 102,-
  • von Kindern unter 10 Jahren: €96,-

Staatsbürgerschaft

Zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises benötigen Sie für ein ehelich geborenes Kind:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel des Kindes
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
  • Heiratsurkunde der Eltern

Zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für ein unehelich geborenes Kind benötigen Sie:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel des Kindes
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

Gebühren pro Staatsbürgerschaftsnachweis:
€ 28,60 Bundesabgabe
€ 15,00 Verwaltungsabgabe

Standesamt

Das Standesamt Gols bewahrt die Personenstandsurkunden über alle Personenstandsfälle, das sind Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle seit dem Jahre 1895 auf. Das Standesamt Gols ist zu den üblichen Parteienverkehrszeiten des Gemeindeamtes geöffnet. Es besteht die Möglichkeit auch telefonisch Termine zu vereinbaren.

Standesbeamte:
Amtmann Horvath Dieter (dieter.horvath@gols.bgld.gv.at)
Wurm Brigitte (brigitte.wurm@gols.bgld.gv.at)

Bei Anmeldung einer Geburt sind mitzubringen:

  • Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen oder die Geburtsurkunde (gegebenenfalls auch Heiratsurkunde) der Mutter des unehelichen Kindes; gegebenenfalls der Nachweis der Auflösung der Ehe.
  • (Bei akademischen Grad) Nachweis über die Berechtigung zur Führung des akademischen Grades.
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (der Mutter) (Ausländer – Reisepaß)
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes (Meldezettel) der Eltern (der Mutter)
  • Erklärung über Vornamensgebung
  • Geburtsbestätigung, wenn die Anzeige nicht vom Leiter einer Krankenanstalt erstattet wird

Gebühren pro Geburtsurkunde:
€ 7,20 Bundesabgabe
€ 2,10 Verwaltungsabgabe

 

Geburtenbuch
Geburten, die in Gols im Geburtenbuch eingetragen sind, werden im “Zentralen Personenregister – ZPR” im Anlassfall nacherfasst und freigegeben, danach ist die Geburt in jedem österreichischen Standesamt/Magistrat über das ZPR einsehbar und kann jederzeit eine Geburtsurkunde in jedem Standesamt/Magistrat ausgedruckt werden.

Gebühren pro “Beglaubigter Abschrift aus dem Geburtenbuch”:
€ 7,20 Bundesabgabe
€ 2,10 Verwaltungsabgabe

 

Heiratsurkunde
Vor der Eheschließung muss nach österreichischem Recht im Standesamt (Gemeindeamt) eine Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit angefertigt werden, die von den beiden Verlobten zu unterzeichnen ist (frühestens 6 Monate, spätestens 14 Tage vor dem geplanten Trauungstermin). Es sind folgende Dokumente mitzubringen, wenn die Ausstellungsbehörde für die benötigten Dokumente nicht das Standesamt Gols ist:

  • Heiratsurkunde der Eltern (vom Standesamt, das die Heirat bekundet hat)
  • Meldezettel (Wohnsitzgemeindeamt)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepass bei Ausländern (Staatsbürgerschaftsevidenzstelle)
  • Heiratsurkunde aller Vorehen (vom Standesamt, das die Heirat bekundet hat)
  • Auflösungsnachweis aller Vorehen (vom Scheidungsgericht oder StA d. Sterbeurkunde)
  • Übersetzungen (von einem amtl. beeid. Dometscher)
  • ausländisches Ehefähigkeitszeugnis (je nach Land: Botschaft oder Heimatbehörde)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (vom Standesamt der Geburtsorte der Kinder)

Gebühren pro Heiratsurkunde:
€€ 7,20 Bundesabgabe
€ 2,10 Verwaltungsabgabe

 

Sterbeurkunde
Informationen bei einem Sterbefall finden Sie hier.
Gebühren pro Sterbeurkunde:
€ 7,20 Bundesabgabe
€ 2,10 Verwaltungsabgabe

Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen.

Heiraten

Heiraten in Gols ist für viele Paare eine willkommene Option. Die schöne Gegend, die Bedeutung der Weinbaugemeinde und hervorragende Weine kombiniert mit einer vorzüglichen Gastronomie sind ein wunderbares Umfeld für solche Pläne.

Setzen Sie sich mit den Standesbeamten der Gemeinde Gols in Verbindung:

Horvath Dieter    dieter.horvath@gols.bgld.gv.at     +43 (0) 21 73 23 01 20

Wurm Brigitte    brigitte.wurm@gols.bgld.gv.at     +43 (0) 21 73 23 01 0

Sterbefall

Bitte setzen Sie sich mit folgenden Personen in Verbindung:

Gemeindeärztin Frau Dr. Beatrix Sauerzopf
Untere Hauptstraße 57,    +43 (0) 2173 23 33

Totengräber Demmer Georg
   +43 (0) 2173 35 24 oder +43 (0) 699 118 123 72

Bestatter Renner Günter
   +43 (0) 2173 27 10 oder +43 (0) 699 196 429 13

Bestattung  Andreas Hitzinger
Gartenweg 26, 7100 Neusiedl,    +43 (0) 2167 2595 oder  hitzinger@gmx.at

Zur Meldung bei Sterbefällen in Gols bringen Sie in das Gemeindeamt folgende Dokumente mit:

  • Formular “Anzeige des Todes” und die darin enthaltene Todesbescheinigung
  • eigener Lichtbildausweis
  • Personaldokumente der/des Verstorbenen soweit vorhanden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein, Heiratsurkunde, Meldezettel)

zusätzlich:

  • bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des vorher verstorbenen Ehepartners
  • bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • bei Akademikerinnen/Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade

Gebühren & Abgaben

Aushanggebühr für private Kundmachungen:
Die Aushanggebühr für private Kundmachungen beträgt € 5,00.

Gemeindebote:
Die Inseratgebühr für den Golser Gemeindeboten beträgt (ab 1.1.2023):

1/1 – Seite Werbeeinschaltung € 645,30
1/2 – Seite Werbeeinschaltung € 321,85
1/3 – Seite Werbeeinschaltung € 238,70
1/4 – Seite Werbeeinschaltung € 187,25
1/6 – Seite Werbeeinschaltung € 143,20
1/12 – Seite Werbeeinschaltung € 84,50

Grundsteuer:
Grundsteuer wird über den Einheitswertmessbetrag des Finanzamtes bemessen.
Grundsteuer A: für landwirtschaftliche Grundstücke 500 v.H.
Grundsteuer B: für sonstige Grundstücke 500 v.H.

Hundeabgabe:
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund/Jahr:

  • für Nutzhunde € 14,50
  • für alle anderen Hunde € 14,50

Der Hundeabgabe unterliegen nicht:
a) Hunde unter sechs Wochen.
b) Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden.
c) Diensthunde der Polizei, Gendarmerie, Zollwache und des Bundesheeres.

Kanalerschließungsbeitrag:
Für die Erschließung der im Bauland gelegenen unbebauten Grundstücke durch die Kanalisationsanlage wird ein Erschließungsbeitrag erhoben. Die Berechnungsfläche beträgt 10 v.H. der als Bauland gewidmeten Grundstücksfläche.
Der Beitragssatz wird mit € 10,62 pro m² festgesetzt.

Anschlussbeitrag:
Für jene Grundstücke, für die eine rechtskräftige Anschlussverpflichtung oder Anschlussbewilligung vorliegt, wird ein Anschlussbeitrag erhoben.
Der Beitragssatz wird mit € 10,62 pro m² festgesetzt.

Ergänzungsbeitrag:
Wenn sich die Berechnungsfläche des Grundstückes ändert, wird ein Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag erhoben. Die Höhe des Ergänzungsbeitrages ist entsprechend dem Ausmaß der zusätzlichen Berechnungsfläche zu bemessen. Der Beitragssatz wird mit € 10,62 pro m² festgesetzt.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.

Kanalbenützungsgebühr:
Berechnungsfläche € 1,05 pro m² (ab 1.1.2023).

  • Für jeden Einwohner unter 16 Jahren € 13,46 pro Einwohner
  • Für jeden Einwohner über 16 Jahren € 30,39 pro Einwohner
  • Ertragsfähige Weingartenfläche € 16,93 pro Hektar
  • Flaschenwaschbetrieb (Kleinanlagen) € 245,98 pro Anlage
  • Flaschenwaschbetrieb (Lohnwasch- u. Füllbetrieb) € 983,61 pro Anlage
  • Für jede Buschenschenke € 122,99
  • Für jedes Restaurant, Caféhaus, Barbetrieb € 328,27
  • Für jeden Beherbergungsbetrieb € 18,01 pro Gästebett
  • Für jeden Schlachtbetrieb € 983,61
  • Für jeden KFZ-Waschplatz € 410,67 pro Platz

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.

Die Marktstandgebühr beträgt pro Laufmeter des Marktstandes  ab 04.04.2018 € 2,-. Zur Zahlung der Marktstandgebühr ist der Benützer des Marktstandes verpflichtet.

Die Wiegegebühr beträgt ab 1.1.2018 pro Abwiegung € 3,-.

Eintrittspreise Erlebnisbad “Aqua Splash” ab 1.1.2021

  • Tageskarte bis 6 Jahre frei
  • Tageskarte ab 6 Jahre € 3,30
  • Tageskarte ab 16 Jahre € 6,50
  • Abendkarte (ab 17 Uhr) ab 6 Jahre € 2,30
  • Abendkarte (ab 17 Uhr) ab 16 Jahre € 3,30
  • Saisonkarte ab 6 Jahre € 53,10,- (ohne Familienpass) / € 39,90 (mit Familienpass)
  • Saisonkarte ab 16 Jahre € 66,40 (ohne Familienpass) / € 49,90 (mit Familienpass)
  • Schülergruppen mit Aufsichtsperson pro Std. und Schüler € 0,70
  • Einsatz für Kästchen-Schlüssel €3,00
  • Punktekarte für Erwachsene (für 15 Eintritte) € 45,00

Preise verstehen sich inkl. USt. KEIN ermäßigter Eintritt mit Punktekarten, und kein Einlass ab 19 Uhr!

Gebühren & Abgaben – Golser Volksfest

Eintrittspreise Golser Volksfest (inkl. 20% USt):

Tageseintrittskarten

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag gratis
  • Kinder ab 6. bis 10. Geburtstag € 3,50
  • Teenie-Card (ab 10. bis 16. Geburtstag) € 4,50
  • Erwachsene Personen ab 16. Geburtstag € 13,-
  • Abendkarte ab 23 Uhr für Erwachsene ab dem 16. Geburtstag € 8,-

Dauerkarten

  • Erwachsenendauerkarte ab 16. Geburtstag. € 49,-
  • Teenie Dauerkarte (ab 10. bis 16. Geburtstag) € 17,50
  • Dauerkarte für Kinder (ab 6. bis 10. Geburtstag) € 13,-

Sonderkarten

  • Pensionisten- u. Seniorentageskarte (nur in Verbindung mit Ausweis) € 11,00
  • Sonderkarte für Rollstuhlfahrer (nur in Verbindung mit Behindertenausweis) Gratis
  • Sonderkarte für 1 Begleitperson für Rollstuhlfahrer € 6,00

Platzmieten Wirtschaftsbereich (exkl. USt):
Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Standardgemäß werden auf die Platzmiete als Werbekostenbeitrag in der Höhe von 3 % der Platzmiete + UST aufgerechnet.

  • Freigelände bis 100 m² Fläche (pro m2) € 21,00
  • Freigelände über 100 m² Fläche (pro m²) € 13,90
  • Freigelände über 250 m² Fläche (pro m²) € 11,50 (gültig für jene Flächen, die 250 m² übersteigt, d.h. 250 m² werden mit dem Satz von € 12,80 verrechnet, jeder weitere m² mit € 10,60)
  • Zelthalle (pro m²) € 41,00
  • Fixe Halle (pro m²) € 49,00

Platzmieten Volksfestbereich (exkl. USt):
Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Standardgemäß werden auf die Platzmiete als Werbekostenbeitrag in der Höhe von 3 % der Platzmiete + UST aufgerechnet.

  • Tarif nach m2 gestaffelt: bis 20 m2 (pro m2) € 72,50
  • bis 25 m2 (pro m²) € 60,50
  • bis 49 m2 (pro m²) € 48,50
  • bis 150 m2 (pro m²) € 30,90
  • ab 150 m2 (pro m²) € 12,50

Werbetarife Golser Volksfest(exkl. USt):
Werbedurchsagen sind nicht mehr verfügbar.

  • Transparentwerbung pro m2 Transparentfläche € 44,-

Tarife für Volksfest-Programmfalter (exkl. Ust):

  • 1/1 Seite € 1.732,-
  • 1/2 Seite   € 865,-
  • 1/4 Seite  € 433,-

Shuttlebus (Zubringerbusse zum u. vom Volksfestgelände) (inkl. USt):
1 Fahrkarte pro Person und Strecke € 6,-

Gebühren & Abgaben – Volksschule & NMS

Volksschule – Die Elternbeiträge sind vorgegebene Beiträge.

Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung. Monatsbeitrag pro Schüler:

  • 1 Tag pro Woche: € 21,50
  • 2 Tage pro Woche: € 35,20
  • 3 Tage pro Woche: € 52,80
  • 4 Tage pro Woche: € 70,40
  • 5 Tage pro Woche: € 88,00

2. Kind zahlt halben Beitrag.

Essensbeitrag pro Tag und Schüler: € 4,10

 

Ferienbetreuung

Juli/August 2024 – Montag bis Donnerstag  08:00 Uhr – 16:00 Uhr | Freitag 08:00 Uhr – 13:00 Uhr.

Es müssen mindestens 4 Kinder angemeldet sein, um die Ferienbetreuung durchführen zu können.

Wochenbeitrag pro Schüler: € 30,00

Bastelbeitrag pro Woche: € 8,90

 

Neue Mittelschule – Tarif Tagesheimschule

Tagesheimschule pro Tag und Schüler: € 2,30
Essensbeitrag pro Tag und Schüler: € 4,30

 

Die Beiträge treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Gebühren & Abgaben – Kindergarten & Kinderkrippe

Kindergarten

Die Öffnungszeiten im Kindergarten sind Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr (bzw. bis 16.30 Uhr) und Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr (bzw. bis 14.30 Uhr).

Verpflegungsbeitrag für 1 Kind/Tag: € 3,80

Bastelbeitrag für 1 Kind/Monat: € 5,70

 

Kinderkrippe

Die Öffnungszeiten im Kindergarten sind Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr (bzw. bis 16.00 Uhr) und Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr (bzw. bis 14 .00 Uhr).

Verpflegungsbeitrag für 1 Kind/Tag: € 3,00

Bastelbeitrag für 1 Kind/Monat: € 3,40