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Gebühren & Formulare
STANDESAMT GOLS
Das Standesamt Gols bewahrt die Personenstandsurkunden über alle Personenstandsfälle, das sind Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle seit dem Jahre 1895 auf. Das Standesamt Gols ist zu den üblichen Parteienverkehrszeiten des Gemeindeamtes geöffnet.
ANPRECHPERSON
Standesbeamte:
Amtmann Horvath Dieter (dieter.horvath@gols.bgld.gv.at)
Wurm Brigitte (brigitte.wurm@gols.bgld.gv.at)
Gebühren & Abgaben
Zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für ein ehelich geborenes Kind benötigen Sie:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- Geburtsurkunde der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
- Heiratsurkunde der Eltern
Zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für ein unehelich geborenes Kind benötigen Sie:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Gebühren pro Staatsbürgerschaftsnachweis:
- € 28,60 Bundesabgabe
- € 15,00 Verwaltungsabgabe
Bei Anmeldung einer Geburt sind mitzubringen:
- Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen oder die Geburtsurkunde (gegebenenfalls auch Heiratsurkunde) der Mutter des unehelichen Kindes; gegebenenfalls der Nachweis der Auflösung der Ehe.
- Nachweis über die Berechtigung zur Führung des akademischen Grades (bei vorhandendem akademischen Grad)
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (der Mutter) (Ausländer – Reisepaß)
- Nachweis des Hauptwohnsitzes (Meldezettel) der Eltern (der Mutter)
- Erklärung über Vornamensgebung
- Geburtsbestätigung, wenn die Anzeige nicht vom Leiter einer Krankenanstalt erstattet wird
Gebühren pro Geburtsurkunde:
- € 7,20 Bundesabgabe
- € 2,10 Verwaltungsabgabe
Geburtenbuch
Geburten, die in Gols im Geburtenbuch eingetragen sind, werden im “Zentralen Personenregister – ZPR” im Anlassfall nacherfasst und freigegeben, danach ist die Geburt in jedem österreichischen Standesamt/Magistrat über das ZPR einsehbar und kann jederzeit eine Geburtsurkunde in jedem Standesamt/Magistrat ausgedruckt werden.
Gebühren pro “Beglaubigter Abschrift aus dem Geburtenbuch”:
- € 7,20 Bundesabgabe
- € 2,10 Verwaltungsabgabe
Heiraten in Gols ist für viele Paare eine willkommene Option. Die schöne Gegend, die Bedeutung der Weinbaugemeinde und hervorragende Weine kombiniert mit einer vorzüglichen Gastronomie sind ein wunderbares Umfeld für solche Pläne.
Setzen Sie sich mit den Standesbeamten der Gemeinde Gols in Verbindung:
Horvath Dieter – dieter.horvath@gols.bgld.gv.at – +43 (0) 21 73 23 01 20
Wurm Brigitte – brigitte.wurm@gols.bgld.gv.at – +43 (0) 21 73 23 01 0
Heiratsurkunde
Vor der Eheschließung muss nach österreichischem Recht im Standesamt (Gemeindeamt) eine Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit angefertigt werden, die von den beiden Verlobten zu unterzeichnen ist (frühestens 6 Monate, spätestens 14 Tage vor dem geplanten Trauungstermin). Es sind folgende Dokumente mitzubringen, wenn die Ausstellungsbehörde für die benötigten Dokumente nicht das Standesamt Gols ist:
- Heiratsurkunde der Eltern (vom Standesamt, das die Heirat beurkundet hat)
- Meldezettel (Wohnsitzgemeindeamt)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepass bei Ausländern (Staatsbürgerschaftsevidenzstelle)
- Heiratsurkunde aller Vorehen (vom Standesamt, das die Heirat beurkundet hat)
- Auflösungsnachweis aller Vorehen (vom Scheidungsgericht oder StA d. Sterbeurkunde)
- Übersetzungen (von einem amtl. beeid. Dometscher)
- ausländisches Ehefähigkeitszeugnis (je nach Land: Botschaft oder Heimatbehörde)
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (vom Standesamt der Geburtsorte der Kinder)
Gebühren pro Heiratsurkunde:
- € 7,20 Bundesabgabe
- € 2,10 Verwaltungsabgabe
Bitte setzen Sie sich mit folgenden Personen in Verbindung:
Gemeindeärztin Frau Dr. Beatrix Sauerzopf
Untere Hauptstraße 57, +43 (0) 2173 23 33
Totengräber Demmer Georg
+43 (0) 2173 35 24 oder +43 (0) 699 118 123 72
Bestatter Renner Günter
+43 (0) 2173 27 10 oder +43 (0) 699 196 429 13
oder Bestattung Andreas Hitzinger
Gartenweg 26, 7100 Neusiedl, +43 (0) 2167 2595
Zur Meldung bei Sterbefällen in Gols bringen Sie in das Gemeindeamt folgende Dokumente mit:
- Formular “Anzeige des Todes” und die darin enthaltene Todesbescheinigung
- eigener Lichtbildausweis
- Personaldokumente der/des Verstorbenen soweit vorhanden (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein, Heiratsurkunde, Meldezettel)
zusätzlich:
- bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des vorher verstorbenen Ehepartners
- bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
- bei Akademikerinnen/Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Totengräber: VB Georg Demmer
+43 (0) 2173 35 24 oder +43 (0) 699 118 123 72
Bestatter: Günter Renner, Bestattungen und Überführungen
+43 (0) 2173 27 10 oder +43 (0) 699 196 429 13
7122 Gols, Untere Hauptstr. 95
weitere Bestatter: Hitzinger, Neusiedl am See
Sprechstunden in finanziellen Angelegenheiten (Gräberverlängerung, Leichenhallenbenützung, Begleichen von Rechnungen, Fragen) im Gemeindeamt (während der Amtszeiten).
Friedhofsverwaltung:
Schuhmann Brigitte
+43 (0) 2173 23 01 – 17
brigitte.schuhmann@gols.bgld.gv.at
Gebühren
Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle wird für die Dauer von zehn Jahren des Benützungsrechtes eine Grabstellengebühr eingehoben.
Die Grabstellenggebühr beträgt:
- Erdgräber für einfachen Belag: € 65,-
- Erdgräber für mehrfachen Belag oder Doppelgräber: € 130,-
- gemauerte Grabstellen (Grüfte) oder Doppelgräber: € 200,-
- Aschengrabstellen für vierfachen Belag: € 950,-
- Aschengrabstellen für zweifachen Belag: €550,-
Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von weiteren zehn Jahren gelten ebenfalls die o.a. Gebühren. Bei Aschengrabstellen € 65,-.
Für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) inkl. Kühlraum ist eine Tagesgebühr von € 80,- für den 1. Tag zu entrichten und für jeden weiteren Tag € 10,90 .
Für die Benützung des Obduktionsraumes in der Aufbahrungshalle zur Vornahme einer Obduktion ist eine Gebühr in Höhe der tatsächlich angefallenen Betriebskosten zu entrichten.
Keine Gebühren sind zu entrichten, wenn es sich um eine behördlich angeordnete Obduktion handelt.
Beisetzungsgebühren:
- in Erdgräber: € 276,-
- in gem. Grabstellen: € 210,-
- in einer Urne: € 110,-
- von Kindern unter 10 Jahren: €104,-
Aushanggebühr für private Kundmachungen:
- Die Aushanggebühr für private Kundmachungen beträgt € 5,00.
Gemeindebote:
Die Inseratgebühr für den Golser Gemeindeboten beträgt (ab 1.1.2024):
- 1/1 – Seite Werbeeinschaltung € 701,-
- 1/2 – Seite Werbeeinschaltung € 350,-
- 1/3 – Seite Werbeeinschaltung € 260,-
- 1/4 – Seite Werbeeinschaltung € 203,-
- 1/6 – Seite Werbeeinschaltung € 156,-
- 1/12 – Seite Werbeeinschaltung € 92,-
Grundsteuer:
Grundsteuer wird über den Einheitswertmessbetrag des Finanzamtes bemessen.
- Grundsteuer A: für landwirtschaftliche Grundstücke 500 v.H.
- Grundsteuer B: für sonstige Grundstücke 500 v.H.
Hundeabgabe:
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund/Jahr:
- für Nutzhunde € 14,50
- für alle anderen Hunde € 14,50
Der Hundeabgabe unterliegen nicht:
- Hunde unter sechs Wochen.
- Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden.
- Diensthunde der Polizei, Gendarmerie, Zollwache und des Bundesheeres.
Kanalerschließungsbeitrag:
Für die Erschließung der im Bauland gelegenen unbebauten Grundstücke durch die Kanalisationsanlage wird ein Erschließungsbeitrag erhoben. Die Berechnungsfläche beträgt 10 v.H. der als Bauland gewidmeten Grundstücksfläche.
- Der Beitragssatz wird mit € 10,62 pro m² festgesetzt.
Anschlussbeitrag:
Für jene Grundstücke, für die eine rechtskräftige Anschlussverpflichtung oder Anschlussbewilligung vorliegt, wird ein Anschlussbeitrag erhoben.
- Der Beitragssatz wird mit € 10,62 pro m² festgesetzt.
Ergänzungsbeitrag:
Wenn sich die Berechnungsfläche des Grundstückes ändert, wird ein Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag erhoben. Die Höhe des Ergänzungsbeitrages ist entsprechend dem Ausmaß der zusätzlichen Berechnungsfläche zu bemessen.
- Der Beitragssatz wird mit € 10,62 pro m² festgesetzt.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
Kanalbenützungsgebühr:
- Berechnungsfläche € 1,14 pro m² (ab 1.1.2024).
- Für jeden Einwohner unter 16 Jahren € 14,61 pro Einwohner
- Für jeden Einwohner über 16 Jahren € 33,- pro Einwohner
- Ertragsfähige Weingartenfläche € 18,38 pro Hektar
- Flaschenwaschbetrieb (Kleinanlagen) € 267,13 pro Anlage
- Flaschenwaschbetrieb (Lohnwasch- u. Füllbetrieb) € 1.068,20 pro Anlage
- Für jede Buschenschenke € 133,56
- Für jedes Restaurant, Caféhaus, Barbetrieb € 356,50
- Für jeden Beherbergungsbetrieb € 19,56 pro Gästebett
- Für jeden Schlachtbetrieb € 1.068,20
- Für jeden KFZ-Waschplatz € 445,98 pro Platz
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
Die Marktstandgebühr beträgt pro Laufmeter des Marktstandes ab 04.04.2018 € 2,-. Zur Zahlung der Marktstandgebühr ist der Benützer des Marktstandes verpflichtet.
Die Wiegegebühr beträgt ab 1.1.2018 pro Abwiegung € 3,-.
Diverse Formulare, Downloads & Informationen
Bauen & Wohnen
Sämtliche Unterlagen, Formulare und Anträge zum Thema „Bauen & Wohnen“ finden Sie auf der eigens dafür eingerichteten Informationsseite.