Standesamt
Das Standesamt Gols bewahrt die Personenstandsurkunden über alle Personenstandsfälle, das sind Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle seit dem Jahre 1895 auf. Das Standesamt Gols ist zu den üblichen Parteienverkehrszeiten des Gemeindeamtes geöffnet. Es besteht die Möglichkeit auch telefonisch Termine zu vereinbaren.Standesbeamte:
OAR Fröhlich Christian ( This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it )
Horvath Dieter ( This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it )
Nussgruber Eva ( This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it )
Bei Anmeldung einer Geburt sind mitzubringen:
- Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen oder die Geburtsurkunde (gegebenenfalls auch Heiratsurkunde) der Mutter des unehelichen Kindes; gegebenenfalls der Nachweis der Auflösung der Ehe
- (Bei akademischen Grad) Nachweis über die Berechtigung zur Führung des akademischen Grades
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (der Mutter) (Ausländer - Reisepaß)
- Nachweis des Hauptwohnsitzes (Meldezettel) der Eltern (der Mutter)
- Erklärung über Vornamensgebung
- Geburtsbestätigung, wenn die Anzeige nicht vom Leiter einer Krankenanstalt erstattet wird
Gebühren pro Geburtsurkunde (in bar zu entrichten):
- € 7,20 Bundesabgabe
- € 2,10 Verwaltungsabgabe
Geburtenbuch
In den Geburtenbüchern des Standesamt Gols sind seit 1895 alle Geburten verzeichnet, die sich im Gemeindegebiet ereignet haben.
Benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (z.B. für eine Eheschließung außerhalb der Gemeinde Gols), erhalten Sie diese ebenfalls im Standesamt Gols.
Gebühren pro "Beglaubigter Abschrift aus dem Geburtenbuch" (in bar zu entrichten):
- € 7,20 Bundesabgabe
- € 2,10 Verwaltungsabgabe
Heiratsurkunde
Gebühren pro Heiratsurkunde (in bar zu entrichten):
- € 7,20 Bundesabgabe
- € 2,10 Verwaltungsabgabe
| Dokument | Ausstellungsbehörde | |
| Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch |
Standesamt, das Geburt beurkundet hat | |
| Heiratsurkunde der Eltern | Standesamt, das Heirat beurkundet hat | |
| Meldezettel | Wohnsitzgemeindeamt | |
| Staatsbürgerschaftsnachweis Reisepass bei Ausländern |
Staatsbürgerschaftsevidenzstelle | |
| Heiratsurkunden aller Vorehen | Standesamt, das Heirat beurkundet hat | |
| Auflösungsnachweis aller Vorehen | Scheidungsgericht od. StA d. Sterbeurkunde | |
| Übersetzungen | amtl. beeid. Dolmetsch | |
| ausländisches Ehefähigkeitszeugnis | je nach Land: Botschaft oder Heimatbehörde | |
| Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder | Standesämter der Geburtsorte der Kinder |
Sterbeurkunde
Informationen bei einem Sterbefall finden Sie im entsprechenden Link "Sterbefall"
Gebühren pro Sterbeurkunde (in bar zu entrichten):
- € 7,20 Bundesabgabe
- € 2,10 Verwaltungsabgabe
Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen.

Verwaltung 
