Standesamt
February 2012
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weinfruehling


13. - 15. April

Weinfrühling 2012

Erleben und Verkosten Sie das Original!!!

 

Mehr Infos unter www.weinort-gols.at  

 


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Leben in Gols Verwaltung Standesamt

Standesamt

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Das Standesamt Gols bewahrt die Personenstandsurkunden über alle Personenstandsfälle, das sind Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle seit dem Jahre 1895 auf. Das Standesamt Gols ist zu den üblichen Parteienverkehrszeiten des Gemeindeamtes geöffnet. Es besteht die Möglichkeit auch telefonisch Termine zu vereinbaren.

Standesbeamte:
OAR Fröhlich Christian ( This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it )
Horvath Dieter ( This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it )
Nussgruber Eva ( This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it )

Bei Anmeldung einer Geburt sind mitzubringen:
  • Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen oder die Geburtsurkunde (gegebenenfalls auch Heiratsurkunde) der Mutter des unehelichen Kindes; gegebenenfalls der Nachweis der Auflösung der Ehe
  • (Bei akademischen Grad) Nachweis über die Berechtigung zur Führung des akademischen Grades
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (der Mutter) (Ausländer - Reisepaß)
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes (Meldezettel) der Eltern (der Mutter)
  • Erklärung über Vornamensgebung
  • Geburtsbestätigung, wenn die Anzeige nicht vom Leiter einer Krankenanstalt erstattet wird

Gebühren pro Geburtsurkunde (in bar zu entrichten):
  • € 7,20 Bundesabgabe
  • € 2,10 Verwaltungsabgabe

Geburtenbuch
In den Geburtenbüchern des Standesamt Gols sind seit 1895 alle Geburten verzeichnet, die sich im Gemeindegebiet ereignet haben.
Benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (z.B. für eine Eheschließung außerhalb der Gemeinde Gols), erhalten Sie diese ebenfalls im Standesamt Gols.

Gebühren pro "Beglaubigter Abschrift aus dem Geburtenbuch" (in bar zu entrichten):
  • € 7,20 Bundesabgabe
  • € 2,10 Verwaltungsabgabe

Heiratsurkunde
Gebühren pro Heiratsurkunde (in bar zu entrichten):
  • € 7,20 Bundesabgabe
  • € 2,10 Verwaltungsabgabe
Vor der Eheschließung nach österreichischem Recht muss im Standesamt ( Gemeindeamt ) eine Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit angefertigt werden, die von den beiden Verlobten zu unterzeichnen ist ( Frühestens 6 Monate, spätestens 14 Tage vor dem geplanten Trauungstermin ). Es sind folgende Dokumente mitzubringen, wenn die Ausstellungsbehörde für die benötigten Dokumente nicht das Standesamt Gols ist:

Dokument Ausstellungsbehörde
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch   
Standesamt, das Geburt beurkundet hat
Heiratsurkunde der Eltern Standesamt, das Heirat beurkundet hat
Meldezettel Wohnsitzgemeindeamt
Staatsbürgerschaftsnachweis
Reisepass bei Ausländern
Staatsbürgerschaftsevidenzstelle
Heiratsurkunden aller Vorehen Standesamt, das Heirat beurkundet hat
Auflösungsnachweis aller Vorehen Scheidungsgericht od. StA d. Sterbeurkunde
Übersetzungen amtl. beeid. Dolmetsch
ausländisches Ehefähigkeitszeugnis je nach Land: Botschaft oder Heimatbehörde
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder Standesämter der Geburtsorte der Kinder

 
Sterbeurkunde
Informationen bei einem Sterbefall finden Sie im entsprechenden Link "Sterbefall"
Gebühren pro Sterbeurkunde (in bar zu entrichten):
  • € 7,20 Bundesabgabe
  • € 2,10 Verwaltungsabgabe


Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen.