Gebühren und Abgaben
Aushanggebühr für private Kundmachungen:Die Aushanggebühr für private Kundmachungen beträgt EUR 5,00.
Bauschuttdeponiebeiträge:
- Kleinmengen € 2,-- pro Scheibtruhe
- Wiederaufbereitbarer Betonaufbruch € 12,-- inkl. Ust pro Tonne
- Wiederaufbereitbarer Asphaltbruch € 12,-- inkl. Ust pro Tonne
- Wiederaufbereitbar gemischt (Asphalt, Beton, Ziegel) € 14,-- inkl. Ust pro Tonne
- Gemischter Bauschutt mit hohem Fremdanteil € 24,-- inkl. Ust pro Tonne
- Bodenaushub, Abraum, Gestein € 12,-- inkl. Ust pro Tonne
Es dürfen nur Materialien in die Bauschuttdeponie verbracht werden, die in Gols anfallen.
Die angelieferten Materialien dürfen auf keinen Fall enthalten:
Baustellenabfälle, Gefährliche Abfälle, Mineralölverunreinigter Aushub und Bauschutt,
Weingartensteher, Haus- und Sperrmüll – Über 3 % Fremdstoffanteil (Holz, Kunststoffe,
Metall, Textilien, Papier) Über 5 % Gips und Gipsprodukte
Keine mechanisch zerkleinerten Asbestzementprodukte.
Grünschnitt - Zwischenlager:
Grünschnitt, Baum- u. Strauchschnitt € 42,-- inkl. Ust pro Tonne
Schredderbare Äste sind getrennt von Grünschnitt (Gras, Laub) anzuliefern!
Gemeindebote:
Die Inseratgebühr für den Golser Gemeindeboten beträgt:
- 1/1 - Seite € 489,--
- 1/2 - Seite € 249,--
- 1/3 - Seite € 185,--
- 1/4 - Seite € 145,--
- 1/6 - Seite € 111,--
- 1/12 - Seite € 66,--
Grundsteuer:
Grundsteuer wird über den Einheitswertmeßbetrag des Finanzamtes bemessen
Grundsteuer A: für landwirtschaftliche Grundstücke 500 v.H.
Grundsteuer B: für sonstige Grundstücke 500 v.H.
Lustbarkeitsabgabge:
- Pauschalabgabe für Spielautomaten monatlich: 200-fache des höchstmöglichen Einsatzes
- Kegelbahn: € 29,05 monatlich für jede Bahn
- Dart- und Billardapparat € 29,05 monatlich
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund/Jahr:
- für Nutzhunde EUR 14,50
- für alle anderen Hunde EUR 14,50
a) Hunde unter sechs Wochen,
b) Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden,
c) Diensthunde der Polizei, Gendarmerie, Zollwache und des Bundesheeres
Kanalerschließungsbeitrag:
Für die Erschließung der im Bauland gelegenen unbebauten Grundstücke durch die Kanalisationsanlage wird ein Erschließungsbeitrag erhoben. Die Berechnungsfläche beträgt 10 v.H. der als Bauland gewidmeten Grundstücksfläche.
Der Beitragssatz wird mit € 7,55 pro m² festgesetzt.
Anschlussbeitrag:
Für jene Grundstücke, für die eine rechtskräftige Anschlussverpflichtung oder Anschlussbewilligung vorliegt, wird ein Anschlussbeitrag erhoben.
Der Beitragssatz wird mit € 7,55 pro m² estgesetzt.
Ergänzungsbeitrag:
Wenn sich die Berechnungsfläche des Grundstückes ändert, wird ein Ergänzungsbeitrag zum Anschlußbeitrag erhoben. Die Höhe des Ergänzungsbeitrages ist entsprechend dem Ausmaß der zusätzlichen Berechnungsfläche zu bemessen. Der Beitragssatz wird mit € 7,55 pro m² festgesetzt.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
Kanalbenützungsgebühr:
Berechnungsfläche € 0,75 pro m2
- Für jeden Einwohner unter 16 Jahren € 12,-- pro Einwohner
- Für jeden Einwohner über 16 Jahren € 25,-- pro Einwohner
- Ertragsfähige Weingartenfläche € 15,-- pro Hektar
- Flaschenwaschbetrieb (Kleinanlagen) € 218,-- pro Anlage
- Flaschenwaschbetrieb (Lohnwasch- u. Füllbetrieb) € 872,-- pro Anlage
- Für jede Buschenschenke € 109,--
- Für jeden Restaurant, Cafehaus, Barbetrieb € 109,--
- Für jeden Beherbergungsbetrieb € 15,-- pro Gästebett
- Für jeden Schlachtbetrieb € 872,--
- Für jeden KFZ-Waschplatz € 364,-- pro Platz
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